Informationen über anfallende Kosten
Auch wenn die Systemische Beratung/Therapie wissenschaftlich vielfach nachgewiesen wurde, ist sie in der Regel im Rahmen der gesetzlichen Krankenkasse nicht erstattungsfähig. Bedenken Sie, lösungsorientierte systemische Beratung/Therapie ist meist schon nach wenigen Sitzungen erfolgreich.
Ihre Vorteile als Selbstzahler/in
- Sie werden weder bei der Krankenkasse, noch beim Jugendamt „aktenkundig“.
- Als Systemische Beraterin/Therapeutin und neutrale Mediatorin unterliege ich selbstverständlich der Schweigepflicht
- Keine langwierigen Gutachten zur Kostenübernahme
- Keine bürokratischen Vorschriften zum anzuwendenden Verfahren
- Sie bestimmen, wie oft und wie lange wir zusammen arbeiten
- Keine monatelangen Wartezeiten
Rechtschutzversicherungen, die anfallende Kosten für Mediation übernehmen: DAS, Jurcall, Deurac